Wenn Du einen zweiten Job in Deutschland aufnimmst, wirst Du automatisch in Steuerklasse 6 eingestuft. Das bedeutet, dass Dein Einkommen aus diesem zweiten oder weiteren Job höheren Abzügen unterliegt. In dieser Steuerklasse werden keine Freibeträge berücksichtigt. Diese Steuerklasse ist die ungünstigste der sechs verfügbaren Steuerklassen, da sie keine Entlastungen bietet. Darunter fallen der Grundfreibetrag oder Steuervergünstigungen.
Steuerklasse 6: Hohe Abzüge und keine Freibeträge
Steuerklasse 6 ist vor allem deshalb so belastend, weil alle Einkünfte aus dem Zweitjob voll versteuert werden. Die Steuerabzüge sind in dieser Steuerklasse besonders hoch. Es werden keine Steuerfreibeträge angewendet, wie es bei der ersten Steuerklasse (Steuerklasse 1) der Fall ist. Das bedeutet, dass jeder verdiente Euro aus dem Zweitjob steuerpflichtig ist. Insbesondere für Personen mit mehreren Einkommensquellen kann dies zu einer erheblichen Steuerlast führen. Der Grund: Alle Jobs werden in dieser Steuerklasse zusammengefasst.
Wechsel von Steuerklasse 1 auf Steuerklasse 6
Wenn Du in einem ersten Job die Steuerklasse 1 (die für Ledige und Alleinstehende gilt) hast und einen Zweitjob aufnimmst, wird dieser automatisch der Steuerklasse 6 zugeordnet. Falls Dein Zweitjob jedoch so gut läuft, dass er den ersten Job hinsichtlich der Arbeitszeit oder des Einkommens übersteigt, kannst Du die Steuerklassen wechseln. In diesem Fall würdest Du die Steuerklassen tauschen. Das bedeutet, dass Du den Zweitjob mit Steuerklasse 1 und den ersten Job mit Steuerklasse 6 versiehst. In solchen Fällen würde die günstigere Steuerklasse (Steuerklasse 1) dem Zweitjob zugewiesen werden. Dies führt zu geringeren Abzügen.
Minijobs und Steuerklasse 6
Ein Minijob, der ab 2025 bis zu 556 Euro monatlich einbringt, ist grundsätzlich steuerfrei, solange der Lohn pauschal versteuert wird. In solchen Fällen übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer. Es erfolgt keine Einordnung in Steuerklasse 6. Du musst dann keine Steuerkarte vorlegen. In der Regel wird dieser Minijob ohne Steuerabzüge abgerechnet, solange der monatliche Verdienst unter der genannten Grenze liegt.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber stattdessen eine individuelle Besteuerung auf Basis der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (Elstam) wählt. In diesem Fall landest Du ebenfalls in Steuerklasse 6. Dein Einkommen aus dem Minijob wird dann entsprechend der individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale versteuert.
Steuerliche Auswirkungen von Steuerklasse 6
Die Steuerklasse 6 hat die höchsten Abzüge, da hier keine steuerlichen Erleichterungen wie der Grundfreibetrag gewährt werden. Du kannst daher für Deinen zweiten oder dritten Job nicht von den üblichen Steuervergünstigungen profitieren. Diese bekommst Du beim ersten Job in Steuerklasse 1 gewährt. Das bedeutet, dass Deine Steuerlast in Steuerklasse 6 im Vergleich zu den anderen Steuerklassen deutlich höher ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass bei einer hohen Steuerbelastung durch Steuerklasse 6 möglicherweise eine Steuererklärung sinnvoll ist. Du kannst dann eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückbekommen, wenn Du durch den Steuerabzug mehr gezahlt hast, als Du tatsächlich schuldetest. Dies kann der Fall sein, wenn Dein Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag liegt. Auch wenn Du bestimmte Ausgaben geltend machen kannst.
Steuerklasse 6 und Selbstständigkeit
Wenn Du nicht nur in einem Angestelltenverhältnis arbeitest, sondern zusätzlich selbstständig bist, ist auch hier die Anwendung der Steuerklasse 6 relevant. Wenn Du ein zweites Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit erzielst und dies als „Zweitjob“ neben einer Festanstellung versteuerst, gilt Steuerklasse 6 für den zusätzlichen Verdienst. Bei Selbstständigen wird in der Regel keine Steuerklasse angewendet. Falls Du als Arbeitnehmer auch ein Gehalt beziehst, wird der selbstständige Zusatzverdienst gemäß den allgemeinen Steuerregelungen versteuert.
Fazit ohne direkte Schlussfolgerung
Die Steuerklasse 6 stellt sicher, dass das Einkommen aus Zweitjobs vollständig versteuert wird, ohne dass Steuervergünstigungen oder Freibeträge berücksichtigt werden. Dies kann zu einer höheren Steuerlast führen, die besonders dann relevant ist, wenn Du mehrere Einkommensquellen hast. In solchen Fällen solltest Du regelmäßig Deine Steuerklasse überprüfen und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um von günstigeren Regelungen zu profitieren.