Steuerklassen

Steuerklassenkombination – Ehepaare und Lebenspartner

Die richtige Steuerklassenkombination für Ehepaare und Lebenspartner: Was Du wissen solltest

Verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen haben die Möglichkeit, ihre Steuerklasse zu wählen. Im Gegensatz zu Singles, die immer in Steuerklasse 1 eingestuft werden, können Paare entscheiden, welche Steuerklassenkombination für sie am vorteilhaftesten ist. Diese Wahl beeinflusst das monatliche Nettoeinkommen und kann in vielen Fällen zu einer höheren Auszahlung führen. Dabei ist es jedoch wichtig, die verschiedenen Steuerklassenoptionen und ihre Auswirkungen zu verstehen, um eine fundierte Entscheidung zu treffen. Denn auch wenn die Steuerklassenwahl keinen Einfluss darauf hat, wie viel Steuern am Ende des Jahres tatsächlich gezahlt werden müssen, hat sie dennoch Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Lohnsteuerabzüge. Zudem können sie bestimmte sozialversicherungsrechtliche Ansprüche wie Arbeitslosen-, Kranken-, Erziehungs- und Mutterschaftsgeld beeinflussen.

Steuerklassenkombinationen und ihre Auswirkungen

Ehepaare oder Lebenspartner, die beide arbeiten, können grundsätzlich zwischen drei Steuerklassenkombinationen wählen: Steuerklassen 4 und 4, Steuerklassen 3 und 5, und Steuerklassen 4 mit Faktor. Welche Wahl die richtige ist, hängt von den jeweiligen Einkommensverhältnissen und individuellen Bedürfnissen ab.

Steuerklassenkombination 4 und 4: Die Standardoption für Paare mit gleichen Einkommensverhältnissen

Die Kombination aus Steuerklasse 4 für beide Partner ist die Standardoption nach der Hochzeit oder der Eingehung einer Lebenspartnerschaft. Diese Kombination bedeutet, dass beide Partner mit einem vergleichbaren Steuersatz besteuert werden, unabhängig von der Höhe ihrer Einkünfte. Sie wird automatisch zugewiesen, wenn ein Paar nach der Eheschließung oder der Registrierung der Lebenspartnerschaft keine andere Wahl trifft.

Beispiel: Lena und Max haben beide ein monatliches Bruttoeinkommen von 3.000 Euro. In diesem Fall ist es sinnvoll, wenn beide in Steuerklasse 4 bleiben. Der Steuerabzug wird für beide ähnlich hoch sein, da die Steuerlast gleichmäßig zwischen den beiden aufgeteilt wird. Sie erhalten jeweils ein ähnliches Netto.

Vorteil: Für Paare, die in etwa gleich viel verdienen, ist diese Wahl unkompliziert und gerecht. Die Steuerabzüge sind in der Regel relativ gleichmäßig verteilt, und es gibt keine Überraschungen bei der Steuererklärung. Außerdem müssen sie sich nicht mit einer komplexen Berechnung der Steuerlast befassen.

Nachteil: Diese Option kann jedoch ungünstig sein, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere. Dann zahlt der geringere Verdiener möglicherweise mehr Steuern, als es nötig wäre, und der gut verdienende Partner könnte im Vergleich eine zu hohe Steuerlast tragen.

Steuerklassenkombination 3 und 5: Die beste Wahl bei ungleichen Einkommensverhältnissen

Die Kombination aus Steuerklasse 3 für den höher verdienenden Partner und Steuerklasse 5 für den geringer verdienenden Partner ist besonders dann vorteilhaft, wenn die Einkommensverhältnisse stark auseinandergehen. Die Steuerklasse 3 ermöglicht einen geringeren Steuerabzug, während die Steuerklasse 5 höhere Steuerabzüge mit sich bringt. Diese Wahl kann für Paare von Vorteil sein, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.

Beispiel: Eva verdient monatlich 4.500 Euro brutto, während ihr Partner Paul nur 1.500 Euro brutto im Monat verdient. In diesem Fall kann es für das Paar vorteilhaft sein, wenn Eva in Steuerklasse 3 eingestuft wird, was zu einem deutlich niedrigeren Steuerabzug führt, während Paul in Steuerklasse 5 bleibt. Der höhere Steuerabzug in Steuerklasse 5 ist zwar nachteilig für Paul, aber insgesamt bleibt für das Paar das monatliche Netto aufgrund der Steuerklasse 3 von Eva höher.

Vorteil: Der höher verdienende Partner profitiert von einer deutlich niedrigeren Steuerlast, was zu einem höheren monatlichen Nettolohn führt. Für Paare mit einem Alleinverdiener oder einem Partner, der in Vollzeit arbeitet, ist diese Kombination besonders vorteilhaft, da die Steuerabzüge insgesamt optimiert werden.

Nachteil: Der Partner in Steuerklasse 5 hat höhere Steuerabzüge, wodurch das monatliche Nettoeinkommen dieses Partners stark reduziert wird. Wenn der geringer verdienende Partner nur sehr wenig verdient, kann diese Steuerklassenkombination für ihn finanziell ungünstig sein.

Steuerklassenkombination 4 mit Faktor: Die ausgeglichene Lösung für Paare mit unterschiedlichem Einkommen

Die Steuerklassenkombination 4 mit Faktor ist eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast fair zu verteilen, insbesondere wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich sind. Der Vorteil dieser Option liegt in der sogenannten „Faktorregelung“. Dabei wird ein individueller Faktor für jeden Partner berechnet, der die Steuerabzüge gerechter verteilt und eine Überzahlung der Steuern vermeidet. Diese Regelung wurde speziell eingeführt, um Paare mit stark unterschiedlichen Einkommensverhältnissen zu entlasten.

Beispiel: Martina verdient monatlich 5.000 Euro brutto, während ihr Partner Karl 2.000 Euro brutto erhält. Wenn sie die Steuerklassenkombination 4 mit Faktor wählen, wird der Faktor auf beiden Seiten so angepasst, dass beide Partner näher an ihrer tatsächlichen Steuerlast landen. Martina zahlt durch den Faktor etwas mehr Steuern, aber insgesamt wird die Steuerlast für beide gleichmäßiger und realistischer verteilt. Die Kombination 4 mit Faktor führt zu einer gerechteren Verteilung der Steuerlast und könnte insgesamt zu einer geringeren Steuererstattung am Jahresende führen, da die Vorauszahlungen bereits genauer berechnet wurden.

Vorteil: Diese Variante sorgt für eine gerechtere Steuerlastverteilung, vor allem bei Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen. So müssen die Partner am Jahresende weniger nachzahlen, da die Vorauszahlungen bereits genau kalkuliert wurden.

Nachteil: Der Faktor muss individuell berechnet werden und kann daher ein wenig komplexer sein als die Wahl von Steuerklasse 4 und 4 oder Steuerklasse 3 und 5. Außerdem ist es notwendig, eine Steuererklärung abzugeben, da es zu einer gewissen Abweichung von der tatsächlichen Steuerlast kommen kann, die am Jahresende ausgeglichen werden muss.

Individueller Steuerklassenwechsel: Flexibilität für Paare

Seit 2018 gibt es eine neue Regelung, die es einem Partner ermöglicht, die Steuerklasse 3 oder 5 auch ohne Zustimmung des anderen Partners zu wechseln. Dies kann vor allem dann sinnvoll sein, wenn sich das Einkommen eines Partners stark verändert oder der Partner in Steuerklasse 5 zu hohe Steuerabzüge hat.

Beispiel: Chris arbeitet in Teilzeit und verdient nur 1.200 Euro brutto im Monat. Da er in Steuerklasse 5 eingestuft ist, hat er einen hohen Steuerabzug, der sein monatliches Nettoeinkommen stark schmälert. Um dies zu ändern, kann er selbstständig beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen, um in Steuerklasse 3 eingestuft zu werden. Diese Änderung führt zu einem höheren monatlichen Nettolohn, ohne dass seine Partnerin, die mehr verdient, ihre Steuerklasse ändern muss.

Vorteil: Der Partner, der in Steuerklasse 5 zu hohe Steuerabzüge hat, kann durch einen individuellen Wechsel seine monatliche Steuerbelastung schnell verringern. Diese Option bietet mehr Flexibilität und kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn sich Einkommensverhältnisse kurzfristig ändern.

Nachteil: Die Steuerklassenwahl kann zu einer ungenauen Steuerberechnung führen, da die Vorauszahlungen im Laufe des Jahres nicht immer der tatsächlichen Steuerlast entsprechen. Eine Steuererklärung am Jahresende ist daher in der Regel notwendig, um die zu viel gezahlten Steuern zurückzuerhalten.

Weitere Überlegungen zum Steuerklassenwechsel

Neben den genannten Steuerklassenkombinationen gibt es noch weitere Aspekte, die bei der Wahl der Steuerklasse berücksichtigt werden sollten. Zum Beispiel spielt die Dauer der Elternzeit eine Rolle. In der Elternzeit oder während einer längeren Auszeit von der Arbeit kann es sinnvoll sein, in eine andere Steuerklasse zu wechseln, um den monatlichen Steuerabzug zu optimieren und das Nettoeinkommen zu erhöhen. Auch die Aufnahme eines Zweitjobs oder eine Gehaltserhöhung kann einen Steuerklassenwechsel erforderlich machen, um die Steuerbelastung gerecht zu verteilen.

Ein Steuerklassenwechsel kann auch dann sinnvoll sein, wenn die Einkommenssituation eines Partners aus anderen Gründen schwankt, beispielsweise aufgrund von Teilzeitarbeit oder Krankheit. Wenn sich das Einkommen eines Partners verringert, kann es sinnvoll sein, in Steuerklasse 3 zu wechseln, um von den günstigeren Steuerabzügen zu profitieren.

In jedem Fall empfiehlt es sich, die Auswirkungen eines Steuerklassenwechsels gut zu kalkulieren und bei Bedarf den Steuerklassenrechner des Bundesfinanzministeriums zu nutzen, um die optimale Kombination für das eigene Paar zu ermitteln.

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