
2025: Steuern sparen – Mit alltäglichen Kosten clever Geld zurückholen
Hallo und herzlich willkommen! Ich bin Jo, und heute sprechen wir darüber, wie ihr alltägliche Kosten nutzen könnt, um in der Steuererklärung bares Geld zu sparen. Viele wissen nicht, dass zahlreiche Ausgaben, die fast jeder von uns hat, steuerlich absetzbar sind. Das Ziel ist es, euch dabei zu helfen, durch eine bessere Planung und Nutzung der steuerlichen Möglichkeiten mehr aus eurer Steuererklärung herauszuholen. Dafür gehen wir die wichtigsten Kategorien und Beispiele durch, die euch Schritt für Schritt erklären, wie ihr Steuervorteile nutzen könnt.
Grundlegende Kategorien steuerlicher Abzugsmöglichkeiten
Ein großer Teil der steuerlichen Vorteile lässt sich in verschiedene Kategorien unterteilen. Dabei spielen Altersvorsorge, Pauschalen und außergewöhnliche Belastungen eine zentrale Rolle. Im Folgenden erhaltet ihr eine detaillierte Übersicht über die jeweiligen Bereiche:
Altersvorsorge – erste Schicht
Die erste Schicht der Altersvorsorge ist ein wichtiger Bestandteil der Steuererklärung und umfasst die gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke sowie die Basisrente (Rürup-Rente). Seit 2023 können die Beiträge zu 100 % steuerlich abgesetzt werden. Hier einige Kerninformationen:
- Der Höchstbetrag, den ihr für 2024 steuerlich geltend machen könnt, liegt bei 27.566 € pro Person.
- Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften können zusätzliche Beiträge eintragen, und zwar bis zu 2.100 € pro Jahr, welche über die Anlage AV abgesetzt werden können.
- Die steuerliche Förderung reduziert direkt euer zu versteuerndes Einkommen, was gerade bei höheren Beiträgen zu deutlichen Einsparungen führen kann.
Besonders interessant ist es, wenn ihr eure Rentenvorsorge optimieren wollt. Ihr könnt durch eine gezielte Planung und den Vergleich verschiedener Anbieter die steuerlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen.
Betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge funktioniert anders als die gesetzliche Rentenversicherung und wird direkt über euren Arbeitgeber abgewickelt. Für das Jahr 2024 könnt ihr bis zu 7.248 € steuerfrei einzahlen. Das Besondere hierbei ist, dass diese Beiträge direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden und ihr sie daher nicht zusätzlich in der Steuererklärung eintragen müsst. Dennoch lohnt es sich, die eigene Lohnabrechnung genau zu prüfen und sicherzustellen, dass alle möglichen Beiträge korrekt berücksichtigt werden.
Private Altersvorsorge
Beiträge zur privaten Altersvorsorge, wie z. B. für Lebensversicherungen oder private Rentenversicherungen, haben während der Ansparphase keine steuerliche Wirkung. Das bedeutet, dass ihr sie nicht direkt absetzen könnt. Trotzdem lohnt sich hier ein genauer Blick, da es langfristige Vorteile geben kann, je nachdem, welche Art von Vorsorge ihr gewählt habt. Einige Modelle bieten beispielsweise steuerliche Begünstigungen im Auszahlungszeitraum.
Effektive Pauschalen und deren Vorteile
Neben den Vorsorgekategorien gibt es zahlreiche Pauschalen, die ohne großen Aufwand genutzt werden können. Sie sind besonders praktisch, da sie oft ohne Nachweise anerkannt werden und dennoch einen großen Einfluss auf euer zu versteuerndes Einkommen haben können.
Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale ist seit 2020 ein fester Bestandteil der Steuererklärung und bleibt auch für die Jahre 2024 und 2025 erhalten. Hier einige Fakten:
- Pro Arbeitstag könnt ihr 6 € absetzen, ohne dass ihr Einzelnachweise für entstandene Kosten wie Strom oder Internet vorlegen müsst.
- Insgesamt könnt ihr maximal 210 Tage im Jahr geltend machen, was einem Betrag von bis zu 1.260 € entspricht.
- Dadurch könnt ihr alleine mit der Homeoffice-Pauschale die allgemeine Werbungskostenpauschale von 1.230 € überschreiten.
Besonders für Personen, die regelmäßig von zu Hause arbeiten, bietet diese Pauschale eine einfache Möglichkeit, zusätzliche Kosten geltend zu machen, ohne viel Bürokratie.
Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
Eine weitere Möglichkeit, Steuern zu sparen, sind haushaltsnahe Dienstleistungen sowie Handwerkerkosten.
- Ihr könnt bis zu 20 % der Lohnkosten direkt von der Steuer absetzen.
- Der maximale Abzugsbetrag beträgt 4.000 € pro Jahr.
Hier einige Beispiele:
- Kosten für einen Hausmeisterdienst oder Gartenpflege,
- Wartungsarbeiten wie Heizungswartungen, Thermenreparaturen oder kleinere Sanierungsarbeiten,
- Nebenkostenabrechnungen, die oft versteckte Posten enthalten, wie z. B. für Hausmeister- oder Reinigungsdienste.
Besonders für Vermieter lohnt sich ein genauer Blick in die Nebenkostenabrechnung. Viele Posten können steuerlich berücksichtigt werden, was zusätzlichen finanziellen Spielraum ermöglicht.
Außergewöhnliche Belastungen und deren Nutzung
Ein Bereich, der oft übersehen wird, sind die sogenannten außergewöhnlichen Belastungen. Diese umfassen Kosten, die für viele unvermeidbar sind, wie z. B. Gesundheits- und Pflegekosten. Allerdings wirken sich diese erst steuerlich aus, wenn sie den zumutbaren Eigenanteil übersteigen. Dieser wird individuell berechnet und hängt von eurem Einkommen, eurem Familienstand und der Anzahl der Personen in eurem Haushalt ab. Beispiele hierfür sind:
- Arztkosten, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden,
- Ausgaben für Brillen oder Kontaktlinsen,
- Pflegekosten für Angehörige,
- Zahnersatz und andere medizinische Behandlungen, die selbst bezahlt wurden,
- Beerdigungskosten, die ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden können,
- Kosten für spezielle Heilmittel oder Medikamente.
Ein Tipp ist es, alle selbst getragenen Kosten zu dokumentieren und über das Jahr hinweg zu sammeln. Dadurch könnt ihr sicherstellen, dass ihr nichts vergesst und alle möglichen Belastungen in der Steuererklärung berücksichtigen könnt.
Sonstige steuerlich relevante Ausgaben
Neben den großen Kategorien gibt es kleinere Beträge und Abzugsmöglichkeiten, die ebenfalls berücksichtigt werden sollten:
- Arbeitsmittel: Dazu zählen Fachbücher, spezielle Software oder Büromaterialien, die ihr für eure beruflichen Tätigkeiten benötigt. Diese können vollständig abgesetzt werden.
- Kontoführungsgebühren: Pauschal könnt ihr 16 € jährlich für Kontoführungsgebühren ansetzen. Das Finanzamt akzeptiert diesen Betrag in der Regel ohne Nachweis. Höhere Kosten, z. B. für ein berufliches Konto, sollten allerdings entsprechend belegt werden.
Für diese und weitere Posten lohnt es sich, alle Belege aufzubewahren und diese bei Bedarf vorzulegen.