
Pfändungsfreigrenzen, Insolvenz und besondere Zahlungen – Alles, was du wissen musst
Einleitung
Eine Pfändung oder Insolvenz kann eine große Herausforderung sein, doch es gibt gesetzliche Regelungen, die Betroffene schützen. Die Pfändungsfreigrenzen stellen sicher, dass trotz einer finanziellen Krise ein Mindestbetrag zum Leben erhalten bleibt. Besonders wichtig ist, dass die neuen Freigrenzen bereits am 2. April 2025 veröffentlicht wurden, um eine frühzeitige Planung zu ermöglichen.
Doch wie sieht es mit Minijobs, Urlaubsgeld, Pfändungsschutzkonten (P-Konten) und Sonderregelungen aus? Wie können Schuldner ihre finanzielle Situation optimieren, um möglichst viel von ihrem Einkommen zu behalten? Dieser detaillierte Artikel beantwortet all deine Fragen und hilft dir, die besten Strategien für deine persönliche Lage zu finden.
1. Die aktuellen Pfändungsfreigrenzen – Was wurde geändert?
Die Pfändungsfreigrenzen werden jedes Jahr angepasst, um die wirtschaftliche Entwicklung und Inflation zu berücksichtigen. Die neuen Werte wurden bereits am 2. April 2025 vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlicht und sind ab 1. Juli 2025 gültig.
Aktuelle Pfändungsfreigrenzen für 2025
- Alleinstehende: 1.409,99 Euro
- Mit einem unterhaltspflichtigen Kind: 2.039,99 Euro
- Mit zwei unterhaltspflichtigen Kindern: 2.469,99 Euro
- Mit drei unterhaltspflichtigen Kindern: 2.899,99 Euro
Verdienst du mehr als diesen Betrag, kann ein Teil deines Einkommens gepfändet werden. Falls du dein exaktes Nettoeinkommen hast, kannst du die Pfändungstabelle nutzen, um herauszufinden, wie viel von deinem Gehalt pfändbar ist.
Warum wurden die neuen Freibeträge schon im April veröffentlicht?
Die Bekanntgabe der neuen Werte erfolgt frühzeitig, damit:
- Schuldnerberatungen und Gerichte sich darauf einstellen können.
- Arbeitgeber und Banken die Änderungen rechtzeitig umsetzen.
- Betroffene ihre finanzielle Lage strategisch planen können.
Diese Freibeträge gelten bis zum 30. Juni 2026, bevor sie erneut angepasst werden.
2. Minijob während der Insolvenz – Was ist erlaubt?
Ein Minijob ist eine flexible Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu verdienen. Doch was passiert mit einem Minijob während einer Insolvenz oder Pfändung?
Minijob und Pfändung
- Einkommen aus einem Minijob bleibt unpfändbar, solange es unter der Pfändungsfreigrenze liegt.
- Falls du einen Hauptjob hast, wird das Einkommen aus beiden Jobs zusammengerechnet – das kann die Pfändbarkeit beeinflussen.
- Dein Insolvenzverwalter muss über den Minijob informiert werden.
Steuerliche Regelung eines Minijobs
Ein Minijob ist bis 556 Euro monatlich steuerfrei, wenn die pauschale Versteuerung (2 % des Lohns) durch den Arbeitgeber übernommen wird. Falls du über diese Grenze hinaus verdienst, kann dein Job als Midijob eingestuft werden, wodurch Sozialabgaben anfallen.
3. Urlaubsgeld und Pfändung – Ist es geschützt?
Viele Arbeitnehmer erhalten jährlich eine Sonderzahlung in Form von Urlaubsgeld. Doch was passiert damit während einer Pfändung oder Insolvenz?
Urlaubsgeld ist geschützt!
Nach § 850a ZPO fällt Urlaubsgeld unter den Pfändungsschutz und bleibt erhalten. Das bedeutet:
- Urlaubsgeld darf nicht gepfändet werden, solange es sich im üblichen Rahmen bewegt.
- Falls das Urlaubsgeld außergewöhnlich hoch ausfällt (z. B. über einem Monatsgehalt), kann ein Teil davon gepfändet werden.
- Urlaubsentgelt (also dein reguläres Gehalt während des Urlaubs) ist pfändbar, wenn es über der Pfändungsfreigrenze liegt.
4. Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) – Wie schützt es dich?
Ein P-Konto ist ein spezielles Konto, das sicherstellt, dass ein bestimmter Betrag vor der Pfändung geschützt wird.
Wie funktioniert ein P-Konto?
- Es sichert automatisch die Pfändungsfreigrenze, damit du dein Existenzminimum behalten kannst.
- Falls du unterhaltspflichtige Personen hast, kannst du eine Erhöhung des Freibetrags beantragen.
- Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls geschützt werden.
Falls du mehrere Konten besitzt, solltest du dein Gehaltskonto als P-Konto führen, um maximalen Schutz zu erhalten.
5. Warum wurde die Freigrenze bereits am 2. April 2025 bekannt gegeben?
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) veröffentlicht die neuen Pfändungsfreigrenzen bereits im April, obwohl sie erst im Juli in Kraft treten. Dies dient dazu, dass:
- Schuldner frühzeitig planen können,
- Arbeitgeber und Banken rechtzeitig Anpassungen vornehmen,
- Gerichte und Schuldnerberatungen aktuelle Berechnungen vornehmen können.
Diese jährliche Anpassung basiert auf dem steuerlichen Grundfreibetrag und sorgt dafür, dass Schuldner trotz einer Pfändung ihr Existenzminimum behalten.
Falls du weitere Details dazu brauchst, kannst du die vollständige Bekanntmachung auf der Seite des BMJ hier nachlesen.
6. Fazit: Finanzielle Sicherheit trotz Schulden
Auch wenn eine Pfändung oder Insolvenz belastend ist, gibt es zahlreiche gesetzliche Schutzmaßnahmen, die sicherstellen, dass Betroffene ihr Existenzminimum behalten.
- Die Pfändungsfreigrenzen sorgen dafür, dass dir genug Geld zum Leben bleibt.
- Ein Minijob ist erlaubt und bleibt unpfändbar, solange er unter der Freigrenze liegt.
- Urlaubsgeld ist geschützt und kann nicht gepfändet werden.
- Ein P-Konto bietet zusätzlichen Schutz vor dem Zugriff durch Gläubiger.