
Neue Pfändungstabelle 2025/2026 – Das ändert sich beim P-Konto ab dem 1. Juli 2025
Am 1. Juli 2025 ist es wieder so weit: Die neue Pfändungstabelle für 2025/2026 tritt in Kraft. Sie regelt, welcher Teil des Nettoeinkommens bei einer Lohn- oder Kontopfändung geschützt ist und welcher gepfändet werden darf. Besonders betroffen von dieser Anpassung sind Personen mit einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto), denn auch dort ändert sich der Pfändungsfreibetrag.
Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?
Ein P-Konto ist ein spezielles Girokonto, das Schuldner:innen vor dem Zugriff durch Gläubiger schützt. Jeder Mensch in Deutschland hat das Recht, ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Der Vorteil: Ein bestimmter Betrag bleibt monatlich automatisch vor Pfändungen geschützt, sodass weiterhin wichtige Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Strom bezahlt werden können.
Erhöhung des Freibetrags ab Juli 2025
Mit der neuen Pfändungstabelle steigt der Grundfreibetrag für das P-Konto um 55 Euro. Damit sind ab dem 1. Juli 2025 genau 1.555 Euro pro Monat vor Pfändungen geschützt. Dieser Freibetrag gilt für eine Einzelperson ohne Unterhaltspflichten.
Wer Unterhalt leisten muss – z. B. für Kinder, Ehepartner oder andere Familienangehörige – profitiert ebenfalls: Auch die zusätzlichen Freibeträge für Unterhaltspflichtige steigen deutlich an. Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der unpfändbare Betrag entsprechend der neuen Tabelle.
Pfändungstabelle 2025: So funktioniert sie
Die Pfändungstabelle ist ein rechtliches Instrument, das jährlich an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst wird. Sie berücksichtigt zwei Faktoren:
- die Höhe des monatlichen Nettoeinkommens
- die Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen
Je mehr Personen unterhalten werden müssen, desto geringer fällt der pfändbare Anteil aus. Bei sehr geringem Einkommen kann es sogar vorkommen, dass gar nichts gepfändet werden darf.
Beispiel aus der neuen Tabelle (vereinfacht):
Nettoeinkommen | Unterhaltspflichtige | Pfändbarer Betrag (ab Juli 2025) |
---|---|---|
1.500 € | 0 | 0 € |
1.800 € | 0 | ca. 90 € |
1.800 € | 1 | 0 € |
2.500 € | 2 | ca. 250 € |
Die exakte Tabelle wird vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) herausgegeben und kann dort eingesehen werden.
Was bedeutet das für Betroffene?
Die automatische Anpassung der Freibeträge sollte normalerweise ohne eigenes Zutun geschehen – sowohl bei Lohnpfändungen als auch beim P-Konto. Dennoch empfiehlt es sich dringend, folgendes zu beachten:
✅ 1. Kontrolle bei der Bank
Auch wenn die Freibeträge automatisch angepasst werden sollten, sollten Betroffene ihre Bank spätestens im Juli 2025 kontaktieren, um sicherzustellen, dass der neue Freibetrag korrekt hinterlegt wurde. Fehler oder Verzögerungen können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Geld zu Unrecht gepfändet wird.
✅ 2. Nachweis bei Unterhaltspflichten
Wer Unterhalt für Kinder oder andere Personen leisten muss, sollte dies nachweislich bei der Bank einreichen (z. B. mit Geburtsurkunden oder Unterhaltstiteln), um den erhöhten Freibetrag geltend zu machen. Ohne Nachweis gilt nur der Grundfreibetrag.
✅ 3. Individuelle Erhöhungen beantragen
In besonderen Fällen – z. B. bei besonderen finanziellen Belastungen – kann der Freibetrag auf Antrag beim Vollstreckungsgericht oder bei der Vollstreckungsstelle noch weiter erhöht werden.
Hintergrund: Warum wird die Tabelle jährlich angepasst?
Die jährliche Anpassung erfolgt auf Basis der Lohn- und Preisentwicklung in Deutschland. Steigen Mieten, Energiepreise oder Lebensmittelkosten, muss auch der pfändungsfreie Betrag steigen, damit Schuldner:innen ihr Existenzminimum weiter bestreiten können. Die Erhöhung 2025 um 55 Euro ist daher ein wichtiges Zeichen, das auch auf die hohe Inflation der letzten Jahre reagiert.
Fazit
Die neue Pfändungstabelle 2025/2026 bringt spürbare Verbesserungen für Menschen mit finanziellen Problemen. Mit der Erhöhung des P-Konto-Freibetrags auf 1.555 Euro bleibt mehr Geld zur Existenzsicherung. Dennoch sollten Betroffene aktiv bleiben, ihre Bankdaten überprüfen und nötige Unterlagen frühzeitig einreichen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Pfändungsschutzregelung auch wirklich greift.