
Die teilweise Erwerbsminderungsrente (Teil-EM-Rente) – Umfangreicher Ratgeber
Die teilweise Erwerbsminderungsrente (Teil-EM-Rente) ist eine wichtige Leistung der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung. Sie richtet sich an Menschen, deren Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erheblich eingeschränkt, aber nicht vollständig aufgehoben ist. Hier erfahren Sie umfassend, wer Anspruch hat, wie die Teil-EM-Rente berechnet wird, welche Möglichkeiten und Einschränkungen für Hinzuverdienste gelten und wie Teil-EM-Rentner:innen sozial abgesichert sind.
1. Voraussetzungen für die Teil-EM-Rente
Um eine Teil-EM-Rente zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Eingeschränktes Leistungsvermögen:
- Ihr tägliches Arbeitsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt muss zwischen 3 und maximal 6 Stunden liegen.
- Personen, die nach dem 2. Januar 1961 geboren sind, werden nach ihrem allgemeinen Leistungsvermögen bewertet. Es wird nicht zwischen ihrem letzten Beruf und der allgemeinen Arbeitsmarktfähigkeit unterschieden.
- Beitragszeiten:
- Sie müssen innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 3 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
- Medizinische Voraussetzungen:
- Dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen müssen nachgewiesen werden. Hierfür sind ärztliche Gutachten und gegebenenfalls Befunde zu leitliniengerechten Behandlungen erforderlich, wie z. B. stationäre oder ambulante Psychotherapie bei psychischen Erkrankungen, begleitet von medikamentöser Behandlung.
2. Unterschiede zur vollen Erwerbsminderungsrente
Während die volle Erwerbsminderungsrente Personen gewährt wird, deren tägliches Leistungsvermögen unter 3 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt liegt, richtet sich die Teil-EM-Rente an diejenigen, die zwischen 3 und 6 Stunden arbeitsfähig sind.
3. Berechnung der Rente
Die Höhe der Teil-EM-Rente wird individuell berechnet und hängt von mehreren Faktoren ab:
- Beitragsgrundlage:
- Ihre bisher gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind maßgeblich. Personen, die vor Eintritt der Erwerbsminderung Teilzeit gearbeitet haben, erhalten entsprechend angepasste Leistungen.
- Zurechnungszeiten:
- Die Rentenversicherung berücksichtigt Zurechnungszeiten, als hätten Sie weiterhin bis zur regulären Altersgrenze (aktuell: 67 Jahre) Beiträge gezahlt.
- Zusätzliche Einzahlungen:
- Wenn Sie während des Bezugs der Teil-EM-Rente weiterarbeiten und Beiträge einzahlen, können Ihre Rentenansprüche später steigen.
4. Befristung und Verlängerung
- Üblicherweise wird die Teil-EM-Rente zunächst für 3 Jahre befristet.
- Dieser Zeitraum kann bis zu dreimal verlängert werden, sodass eine maximale Befristungsdauer von 10 Jahren entsteht.
- Nach der dritten Verlängerung prüft die Rentenversicherung, ob die Rente unbefristet gewährt werden kann.
5. Hinzuverdienstmöglichkeiten
- Arbeitszeitbeschränkungen:
- Sie dürfen bis zu 6 Stunden täglich arbeiten, jedoch nicht darüber hinaus.
- Einkommensgrenzen:
- Es gelten spezifische Zuverdienstgrenzen. Bei Überschreitungen ist die Rentenversicherung zu informieren, da Anpassungen oder Rückforderungen erfolgen können.
- Auswirkungen auf die Rentenhöhe:
- Zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen können Ihre Rentenansprüche erhöhen, insbesondere wenn Sie weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.
6. Soziale Absicherung
Während des Rentenbezugs sind Teil-EM-Rentner:innen sozial abgesichert:
- Kranken- und Pflegeversicherung:
- Sie bleiben in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert.
- Arbeitslosenversicherung:
- Wenn Sie direkt aus einem Arbeitsverhältnis in die Teil-EM-Rente wechseln, bleibt Ihr Versicherungsstatus der Arbeitslosenversicherung erhalten.
- Übergang ins Arbeitslosengeld:
- Sollte Ihre gesundheitliche Situation sich verbessern, könnte ein Anspruch auf Arbeitslosengeld wieder aufleben.
7. Antragstellung und Unterstützung
Der Antrag auf eine Teil-EM-Rente erfordert sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation. Der Prozess umfasst:
- Medizinische Nachweise:
- Fachärztliche Befunde und Gutachten sind unerlässlich, insbesondere bei psychischen Erkrankungen.
- Beratung durch Fachstellen:
- Der Sozialverband VdK bietet Unterstützung bei der Antragstellung, Prüfung von Unterlagen und Widersprüchen im Falle einer Ablehnung.
8. Besonderheiten bei der Altersrente
Beim Übergang von der Teil-EM-Rente in die Altersrente prüft die Rentenversicherung, welche Rentenart vorteilhafter ist. Die Teil-EM-Rente kann durch Zurechnungszeiten unter Umständen höher ausfallen als die reguläre Altersrente.
9. Medizinische Prüfungen
Im Verlauf des Rentenbezugs überprüft die Rentenversicherung regelmäßig den Gesundheitszustand der Rentner:innen:
- Verbesserung oder Verschlechterung:
- Bei einer Verschlechterung könnten Sie Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente haben.
- Bei einer Verbesserung könnte die Rente entfallen, mit Übergang ins Arbeitsleben oder Arbeitslosengeld.
10. Unterstützung und Beratung bei Fragen
Fachstellen wie der Sozialverband VdK stehen Ihnen zur Seite. Sie helfen bei:
- Der Antragstellung.
- Widersprüchen bei Ablehnungen.
- Fragen zur Berechnung der Rentenhöhe.