
Ausbildung Pflichten
Rechte und Pflichten in der Ausbildung
Die duale Berufsausbildung in Deutschland basiert auf einem klaren Regelwerk, das im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) definiert ist. Dieses System stellt sicher, dass Auszubildende und Ausbilder ihre Rollen und Verantwortlichkeiten kennen und ihre Rechte respektiert werden.
Pflichten von Auszubildenden
Die Pflichten der Azubis sind essenziell, um ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen und eine optimale Zusammenarbeit mit dem Betrieb zu gewährleisten:
- Befolgungspflicht:
Azubis sind verpflichtet, Weisungen ihres Ausbilders zu befolgen, solange diese im Rahmen der Berufsausbildung liegen. Aufgaben, die keine Verbindung zur Ausbildung haben, wie private Besorgungen oder Haushaltsdienste, sind unzulässig. - Teilnahmepflicht an der Berufsschule:
Der regelmäßige Besuch des Berufsschulunterrichts ist verpflichtend. Dieser kann als Teilzeitunterricht oder Blockunterricht organisiert sein. - Bemühungspflicht:
Azubis müssen sich aktiv darum bemühen, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Dies beinhaltet sowohl das Lernen neuer Fähigkeiten im Betrieb als auch das Aneignen von Wissen und Kompetenzen in der Berufsschule. - Sorgfaltspflicht:
Sorgfalt und Genauigkeit sind essenziell. Tätigkeiten müssen zuverlässig und ordentlich ausgeführt werden. Teil dieser Pflicht ist auch das ordnungsgemäße Führen eines Berichtshefts, das den Ausbildungsfortschritt dokumentiert. - Schweigepflicht:
Vertrauliche Informationen über Kunden, Patienten oder betriebsinterne Angelegenheiten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies ist besonders wichtig in Berufen wie Bankkaufleuten oder medizinischen Fachangestellten. - Haftpflicht:
Azubis haften für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Dies erfordert jedoch, dass der Betrieb das Verhalten nachweisen kann, wenn es zu Streitigkeiten kommt.
Rechte von Auszubildenden
Die Rechte der Azubis sind genauso wichtig wie ihre Pflichten. Sie schützen die Auszubildenden und stellen sicher, dass die Ausbildung ihren Zweck erfüllt:
- Recht auf Ausbildung: Der Betrieb muss eine fachgerechte Anleitung und Betreuung gewährleisten, die auf dem Ausbildungsplan basiert.
- Schutz vor ausbildungsfremden Tätigkeiten: Tätigkeiten, die keinen direkten Bezug zur Ausbildung haben, dürfen Azubis nicht aufgetragen werden.
- Arbeits- und Pausenregelungen: Azubis sind vor Überstunden geschützt und haben Anspruch auf geregelte Pausen gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz.
Zusammenarbeit zwischen Azubi und Ausbilder
Die Ausbildung ist ein gegenseitiges Geben und Nehmen. Während der Azubi seine Pflichten erfüllt, hat der Ausbilder die Verantwortung, die berufliche und persönliche Entwicklung zu fördern. Konflikte sollten im Rahmen des Ausbildungsplans gelöst werden, um eine erfolgreiche Zusammenarbeit zu gewährleisten.
Pflichten eines Auszubildenden
Wenn man endlich eine Ausbildung bekommen hat, den Ausbildungsvertrag unterschrieben in der Hand hält und der erste Tag mit Ort, Uhrzeit und Ansprechpartner feststeht, ist es wichtig, die Rechte und Pflichten eines Auszubildenden zu kennen. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Pflichten eines Azubis.
Das Berichtsheft
Ein Berichtsheft ist Pflicht und dient als Nachweis über die während der Ausbildung erlernten Fähigkeiten und Tätigkeiten. Es ist erfreulich, dass man das Berichtsheft während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz führen darf. Es dokumentiert, was wann und wo gelernt und gearbeitet wurde. Im Berichtsheft werden auch die Arbeitsstunden sowie ausgefallene Berufsschultage vermerkt, wodurch der Lernfortschritt nachvollziehbar wird. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Zulassung zur Abschlussprüfung nur erfolgt, wenn das Berichtsheft vollständig und korrekt ausgefüllt ist und bei der Prüfung vorgelegt wird. Zudem dient es als Beweismittel in Streitfällen, beispielsweise wenn minderwertige Aufgaben wie Frühstück holen für Kollegen oder Kaffee kochen für den Chef erledigt werden mussten.
Berufsschulpflicht
Unterrichtszeit ist Arbeitszeit! Während der Ausbildung ist man in der Regel berufsschulpflichtig. Die Ausbildungsstätte muss den Azubi für den Unterricht von der Arbeitszeit freistellen. Selbst wenn die Arbeit um 7 Uhr beginnt und die Schule erst um 9:30 Uhr, ist niemand verpflichtet, vor Schulbeginn zur Arbeit zu gehen. Der Arbeitgeber muss den Azubi zudem den ganzen Tag freistellen, wenn an diesem Tag fünf oder mehr Unterrichtsstunden stattfinden. Dies gewährleistet, dass der Azubi ausreichend Zeit und Ruhe hat, um sich auf die schulischen Anforderungen zu konzentrieren.
Betriebsgeheimnisse
Wie überall im Berufsleben, ist es auch als Azubi verboten, Dritte über Firmengeheimnisse zu informieren. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung der Ausbildung oder wenn man nicht mehr in der Firma arbeitet. Die Wahrung der Vertraulichkeit von Betriebsgeheimnissen ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsvertrags und des beruflichen Verhaltens und schützt das Unternehmen vor wirtschaftlichen Schäden und Vertrauensverlust.
Weitere Pflichten eines Auszubildenden
Neben den oben genannten Pflichten gibt es weitere wichtige Aspekte, die ein Azubi beachten muss:
- Sorgfaltspflicht: Ein Azubi muss die ihm übertragenen Aufgaben sorgfältig und gewissenhaft ausführen. Dazu gehört auch das sorgfältige Hantieren mit Maschinen und Werkzeugen sowie das Beachten der Arbeitssicherheitsvorschriften.
- Lernpflicht: Ein Azubi ist verpflichtet, sich aktiv um den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu bemühen. Dies beinhaltet die Teilnahme am Berufsschulunterricht, das Lernen für Prüfungen und das Aneignen von theoretischem Wissen und praktischen Fertigkeiten.
- Gehorsamspflicht: Ein Azubi muss den Anweisungen des Ausbilders und anderer weisungsberechtigter Personen folgen, solange diese Anweisungen rechtmäßig und zumutbar sind.
- Meldungspflicht bei Krankheit: Sollte ein Azubi krank werden und arbeitsunfähig sein, muss er dies unverzüglich dem Arbeitgeber melden und ein ärztliches Attest vorlegen, wenn die Krankheit länger als drei Tage dauert.
- Teilnahme an Prüfungen: Ein Azubi ist verpflichtet, an den vorgesehenen Zwischen- und Abschlussprüfungen teilzunehmen. Diese Prüfungen sind wesentliche Bestandteile der Ausbildung und dienen der Überprüfung des Lernerfolgs.
Zusammenfassung
Ein Azubi muss während der Ausbildung bestimmte Pflichten erfüllen, um erfolgreich zu sein und die Prüfung zu bestehen. Dazu gehört das Führen eines Berichtshefts, die Teilnahme am Berufsschulunterricht, die Wahrung der Vertraulichkeit von Betriebsgeheimnissen sowie die Einhaltung weiterer wichtiger Pflichten wie Sorgfalt, Gehorsam und Lernbereitschaft. Diese Pflichten sind wesentlich, um die Ausbildung ordnungsgemäß abzuschließen und eine solide berufliche Grundlage zu schaffen.