Betriebsrente
Möchtest du auf eine Jahressonderzahlung verzichten, um mehr für deine Rente zu sparen?
Dein Arbeitgeber kann diese Summe direkt für deine betriebliche Altersvorsorge verwenden – eine Möglichkeit, die langfristig deine finanzielle Sicherheit im Alter verbessert. Und das Beste daran? Dein Arbeitgeber darf dir die Entgeltumwandlung nicht verweigern. Du hast darauf einen klar geregelten Rechtsanspruch, unabhängig von deiner Position oder deinem Einkommen.
Betriebliche Altersvorsorge – ein Gewinn für alle
Auch Menschen mit kleinerem Einkommen können von der betrieblichen Altersversorgung profitieren. Selbst mit einem minimalen Eigenbetrag entstehen beeindruckende Vorteile. Ein Beispiel:
Swetlana, zweifache Mutter, deren Kinder nach 2008 geboren wurden, spart monatlich lediglich 5 € von ihrem Nettogehalt und zahlt diese in die betriebliche Altersvorsorge ein. Dadurch erhält sie zusätzlich:
- 775 € jährlich vom Staat als Unterstützung,
- 300 € für jedes Kind (bis zum 25. Lebensjahr),
- sowie 175 € für sich selbst.
Das bedeutet, dass Swetlana durch einen Eigenbetrag von nur 5 € pro Monat ihre Altersvorsorge enorm aufstockt. Noch besser ist, dass dieser Betrag direkt vom Nettogehalt abgezogen wird. Somit leidet ihre gesetzliche Rente nicht darunter. Und falls sie später einmal Grundsicherung beantragen müsste, wird ihre zusätzliche Betriebsrente nicht mehr angerechnet – ein großer Vorteil, der durch neue Regelungen geschaffen wurde.
Vorteile für Arbeitgeber
Auch Unternehmen profitieren von einer gut organisierten betrieblichen Altersversorgung. Sie werden für motivierte Beschäftigte und Fachkräfte deutlich attraktiver, da sie zeigen, dass ihnen die langfristige Zukunft ihrer Mitarbeiter am Herzen liegt. Für Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.200 € gibt es zusätzliche Förderungen:
- Wenn der Arbeitgeber mindestens 240 € jährlich in die betriebliche Altersversorgung dieser Mitarbeiter einzahlt, erhält er 30 % des Beitrags vom Staat zurück – z. B. 72 € bei 240 € oder bis zu 144 € bei der Höchstgrenze von 480 €.
- Dieser staatliche Zuschuss bietet Unternehmen eine Möglichkeit, ihre Mitarbeiter zu unterstützen und gleichzeitig finanzielle Vorteile zu nutzen.
Warum das wichtig ist
Die finanzielle Absicherung im Alter wird immer entscheidender, besonders angesichts einer älter werdenden Bevölkerung und Herausforderungen im Rentensystem. Die betriebliche Altersversorgung ermöglicht es Arbeitnehmern, für ihre Zukunft vorzusorgen, ohne große monatliche Belastungen – und verbessert gleichzeitig die Attraktivität von Arbeitgebern auf dem Arbeitsmarkt.
Falls dein Arbeitgeber das Thema noch nicht kennt, kannst du ihn auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz hinweisen. Dieses Gesetz wurde speziell entwickelt, um die betriebliche Altersversorgung zu stärken und sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zu fördern.
Wie weiter vorgehen?
Für weitere Informationen kannst du dich an euren Betriebsrat wenden (falls vorhanden). Alternativ steht dir auch deine Gewerkschaft als Ansprechpartner zur Verfügung. Dort erhältst du zusätzliche Details und Beratung zu deinen individuellen Möglichkeiten.
Was ist eine Betriebsrente
Die Betriebsrente ist eine Form der Altersvorsorge, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können Beiträge zur Betriebsrente leisten. Besonders vorteilhaft ist die sogenannte Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts direkt in die betriebliche Altersvorsorge fließt, was zu steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen führt.
Es gibt verschiedene Formen der betrieblichen Altersversorgung, die je nach Unternehmen unterschiedlich angeboten werden. Zu den gängigsten Formen gehören:
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab.
- Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung des Arbeitgebers, die Leistungen der Altersvorsorge erbringt.
- Pensionskasse: Eine Versorgungseinrichtung, die ähnlich wie eine Lebensversicherung funktioniert und von mehreren Arbeitgebern getragen werden kann.
- Direktzusage: Der Arbeitgeber sagt dem Arbeitnehmer eine bestimmte Versorgungsleistung zu und trägt das finanzielle Risiko.
- Pensionsfonds: Ein rechtlich selbstständiger Fonds, der Beiträge investiert und daraus Leistungen erbringt.
Arbeitnehmer haben ein gesetzliches Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens 15% des umgewandelten Beitrags als Zuschuss zu leisten. Dies bedeutet, dass wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise 100 Euro monatlich von seinem Bruttoeinkommen in die Betriebsrente einzahlt, der Arbeitgeber zusätzlich 15 Euro beisteuern muss.
Zusammengefasst bietet die betriebliche Altersvorsorge eine attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen, indem sie nicht nur durch Arbeitgeberzuschüsse unterstützt wird, sondern auch steuerliche Vorteile bietet. Die Wahl der konkreten Form der Betriebsrente hängt vom jeweiligen Unternehmen ab und kann entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen der Arbeitnehmer gestaltet werden.
Direktversicherung
Eine weit verbreitete Form der Kombination aus Entgeltumwandlung und betrieblicher Altersvorsorge ist die Lebens- oder Rentenversicherung. Bei dieser Variante werden Teile des Gehalts in eine Versicherung eingezahlt, die im Alter als Betriebsrente ausgezahlt wird. Diese Versicherung kann sowohl Lebensversicherung als auch Rentenversicherung sein und bietet zusätzlich Zinsen oder Renditen. Durch diese Form der Entgeltumwandlung profitieren die Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen und dem Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge.
Wer darf eine Betriebsrente abschließen?
Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Diese bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern ermöglicht auch den Aufbau einer zusätzlichen Rente neben der gesetzlichen Rentenversicherung. Auch für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer GmbH kann sich die betriebliche Altersvorsorge lohnen. Durch die Entgeltumwandlung können sie ebenfalls von steuerlichen Vorteilen profitieren und gleichzeitig eine finanzielle Absicherung für das Alter schaffen.
Wie funktioniert das jetzt?
Das Konzept lässt sich folgendermaßen einfach erklären:
- Arbeitnehmeranteil: Ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers wird für die betriebliche Altersvorsorge (BAV) verwendet. Dieser Betrag wird vom Bruttogehalt abgezogen, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden.
- Arbeitgeberrolle: Der Arbeitgeber nimmt den abgezogenen Betrag und investiert ihn in die betriebliche Altersvorsorge. Das kann z.B. durch Beiträge zu einer Pensionskasse, einem Pensionsfonds oder einer Direktversicherung geschehen.
- Steuervorteil: Da der Betrag direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird, reduziert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers. Dadurch zahlt der Arbeitnehmer weniger Einkommensteuer und Sozialabgaben.
- Langfristige Altersvorsorge: Der angesparte Betrag wächst über die Jahre und steht dem Arbeitnehmer im Ruhestand zur Verfügung, oft als zusätzliche Rente zur gesetzlichen Rente.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet einen Zuschuss von mindestens 15% zu zahlen, dies bezeichnet man als arbeitgeberzuschuss, der ist dann verpflichtet wenn über entgeldpunkte in eine Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds in die betriebliche betriebsrente eingezahlt wird.
Die Betriebsrente wird in einem vertraglichen Alter an den Arbeitnehmer dann ausgezahlt.