P-Konto
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto): Kurz Zusammengefasst
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto, das einen Teil des Einkommens vor Pfändungen schützt. Es hilft Schuldnern, trotz Zwangsvollstreckung ihre Grundbedürfnisse zu decken.
Vorteile des P-Kontos
- Schutz vor Pfändung: Ein festgelegter Freibetrag bleibt unpfändbar.
- Lebenshaltungskosten gedeckt: Grundlegende Ausgaben sind gesichert.
- Einfache Umwandlung: Ein Girokonto kann leicht in ein P-Konto umgewandelt werden.
- Schutz von Sozialleistungen: Kindergeld und andere Sozialleistungen sind geschützt.
Wer kann ein P-Konto eröffnen?
Jeder Kontoinhaber in Deutschland, der eine natürliche Person ist und kein weiteres P-Konto besitzt, kann ein P-Konto eröffnen.
Ab wann ist der Pfändungsschutz gültig?
Der Pfändungsschutz gilt rückwirkend, wenn die Umwandlung innerhalb eines Monats nach dem Pfändungsbeschluss beantragt wird.
Gesetzliche Grundlagen und Freibeträge
Der Grundfreibetrag beträgt mindestens 1.410 Euro, mit möglichen Erhöhungen bei Unterhaltsverpflichtungen. Der Freibetrag wird jährlich angepasst.
Fazit
Das P-Konto schützt einen Teil des Einkommens vor Pfändungen und sichert so die finanzielle Grundversorgung von Schuldnern.
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