MUSS DER VORGESETZTE EINEN ARBEITER INFORMIEREN ÜBER ÄNDERUNGEN AM WORKFLOW?
MUSS DER VORGESETZTE EINEN ARBEITER INFORMIEREN ÜBER ÄNDERUNGEN AM WORKFLOW?
Ja, der Vorgesetzte hat eine Informationspflicht gegenüber seinen Mitarbeitern, insbesondere bei Änderungen am Workflow. Diese Pflicht basiert auf verschiedenen Rechtsnormen im deutschen Arbeitsrecht.
Hier sind einige wichtige Aspekte:
Allgemeine Informationspflichten:
Der Vorgesetzte muss klare Informationen über Arbeitsaufgaben, Ziele, Vergütung, Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Krankheits- und Mutterschutzbestimmungen sowie betriebliche Richtlinien und Verfahren bereitstellen.
Dies umfasst auch die Existenz und Rolle eines Betriebsrats, der für die Wahrnehmung der Rechte und Interessen der Arbeitnehmer von Bedeutung ist.
Informationspflichten bei Vertragsänderungen:
Wenn sich während des Arbeitsverhältnisses wesentliche Änderungen ergeben, muss der Vorgesetzte den Mitarbeiter zeitnah darüber informieren.
Dies beinhaltet eine genaue Beschreibung der Änderungen und ihrer Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers.
Vorankündigungsfrist:
Grundsätzlich gilt eine Vorankündigungsfrist von vier Tagen als angemessen für Änderungen im Dienstplan oder Workflow.
Diese Frist ermöglicht den Mitarbeitern eine langfristige Planung und berücksichtigt ihr Privatleben.
Betriebliche Notwendigkeit:
Der Vorgesetzte darf den Dienstplan oder Workflow nur spontan ändern, wenn eine betriebliche Notwendigkeit vorliegt (z. B. Maschinenausfall).
In solchen Fällen muss der Mitarbeiter dennoch für die verpasste Arbeitszeit vergütet werden.
Der Chef trägt auch die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und Vorschriften im Unternehmen. Dies beinhaltet die Haftung für Schäden, die durch Mitarbeiter oder eigene Entscheidungen verursacht werden.
In Bezug auf die Bedingungen am Arbeitsplatz sollte der Chef sicherstellen, dass die Mitarbeiter über relevante Informationen informiert sind, um ihre Arbeit sicher und effizient auszuführen. Dies kann den Zugang zu Arbeitsmaterialien, Sicherheitsrichtlinien, Notfallverfahren und anderen relevanten Informationen umfassen.