Steuerklassen

Die Steuerklasse 1

Die Steuerklasse 1 in Deutschland betrifft nicht nur Singles, sondern auch andere Personengruppen, die in bestimmten steuerlichen Situationen leben. Sie ist die Standard-Steuerklasse für alle, die keine besonderen steuerlichen Vorteile durch Ehe, Kinder oder andere persönliche Umstände haben. Zu den wichtigsten Gruppen, die in Steuerklasse 1 eingestuft werden, gehören:

  1. Ledige und geschiedene Arbeitnehmer: Dies sind Menschen, die weder verheiratet sind noch in einer eingetragenen Partnerschaft leben und keine weiteren steuerlichen Vorteile beanspruchen können.
  2. Verheiratete, die dauerhaft von ihrem Ehepartner getrennt leben: Auch wenn jemand verheiratet ist, aber dauerhaft vom Ehepartner getrennt lebt, wird diese Person der Steuerklasse 1 zugeordnet. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Ehepartner nicht in einem Haushalt lebt, obwohl die Ehe noch besteht.
  3. Verwitwete Arbeitnehmer: Wenn der Ehepartner stirbt, verbleibt der betroffene Arbeitnehmer für das erste Jahr in der Steuerklasse 3 oder 5, je nachdem, wie die Steuersituation des Ehepartners vor dem Tod war. Ab dem zweiten Jahr nach dem Tod des Ehepartners wird jedoch Steuerklasse 1 angewendet. Diese Regelung soll verhindern, dass Witwen oder Witwer sofort nach dem Verlust ihres Partners steuerlich benachteiligt werden.
  4. Personen, deren Ehepartner im Ausland lebt: Besonders gilt das für Arbeitnehmer, deren Ehepartner in einem Nicht-EU-Staat lebt. Wenn der Ehepartner nicht in Deutschland lebt und keine steuerlichen Auswirkungen auf das Einkommen des Arbeitnehmers hat, wird der Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 eingestuft.
  5. Beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen: Wer in Deutschland Einkommen erzielt, aber dauerhaft im Ausland lebt (z. B. ein Expats oder Grenzgänger), unterliegt der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Diese Personen fallen ebenfalls unter Steuerklasse 1, da sie keine vollen steuerlichen Vorteile durch Wohnsitz oder familiäre Umstände beanspruchen können.

Im Wesentlichen ist Steuerklasse 1 für alle Personen vorgesehen, die keine weiteren steuerlichen Abzüge oder Vergünstigungen in Anspruch nehmen können. Auch Arbeitnehmer, die nur das steuerlich „normale“ Einkommen erzielen und keine Steuervergünstigungen wie Kinderfreibeträge oder ähnliche Vorteile haben, werden hier eingeordnet.

Steuerpflicht und Berechnung der Steuerlast

Die Höhe der Lohnsteuer, die Du in Steuerklasse 1 zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dabei spielt insbesondere das Bruttogehalt eine zentrale Rolle. Aber auch steuerliche Freibeträge und Pauschalen wirken sich auf die Höhe der Steuerlast aus. Im Jahr 2024 wurden diese Freibeträge erhöht, was zu einer Anpassung der Steuerpflichtgrenzen führte.

1. Grundfreibetrag:

Der Grundfreibetrag stellt sicher, dass Du auf das Einkommen bis zu einer bestimmten Höhe keine Lohnsteuer zahlen musst. Im Jahr 2024 liegt dieser Freibetrag bei 11.784 Euro jährlich. Diese Erhöhung, die durch das Gesetz über das Existenzminimum eingeführt wurde, gilt rückwirkend zum 1. Januar 2024 und sorgt dafür, dass Geringverdiener von einer geringeren Steuerlast profitieren können. Einkommensbeträge bis zu diesem Betrag sind also vollständig steuerfrei.

2. Arbeitnehmerpauschbetrag:

Der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.230 Euro jährlich wird bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt. Dieser Pauschbetrag deckt die typischen Werbungskosten von Arbeitnehmern ab, wie z. B. für Arbeitsmittel, berufliche Fahrten oder andere beruflich bedingte Ausgaben. Dadurch verringert sich das steuerpflichtige Einkommen, was zu einer Reduzierung der Lohnsteuer führt.

3. Sonderausgabenpauschbetrag:

Zusätzlich gibt es den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro jährlich. Dieser Pauschbetrag wird ebenfalls automatisch berücksichtigt und deckt typische Sonderausgaben wie Beiträge zur Krankenversicherung oder Rentenversicherungen ab. Auch dieser Pauschbetrag mindert das zu versteuernde Einkommen.

Insgesamt ergibt sich ein steuerfreies Einkommen von 12.840 Euro im Jahr 2024. Bis zu diesem Betrag zahlst Du keine Lohnsteuer, wenn Du in Steuerklasse 1 bist.

Sozialversicherungsbeiträge und deren Einfluss auf die Steuerpflicht

Die Lohnsteuer ist nicht der einzige Abzug, den Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 vom Bruttogehalt abgezogen bekommen. Es kommen auch Sozialversicherungsbeiträge hinzu, die ebenfalls das verfügbare Einkommen und die Steuerlast beeinflussen. Diese Beiträge umfassen:

  • Krankenversicherung (einschließlich des durchschnittlichen Zusatzbeitrags),
  • Pflegeversicherung,
  • Rentenversicherung und
  • Arbeitslosenversicherung.

Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Deinem Bruttoeinkommen abgezogen, bevor die Lohnsteuer berechnet wird. Dies bedeutet, dass die Lohnsteuer auf das reduzierte Bruttoeinkommen berechnet wird, welches nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge übrig bleibt.

Diese Abgaben führen dazu, dass Du in der Regel mehr Abzüge vom Bruttogehalt hast als nur die Lohnsteuer. In der Steuerklasse 1 kommen diese Sozialversicherungsbeiträge noch zusätzlich zur Steuerlast hinzu, sodass der effektive Nettolohn unter dem Bruttogehalt liegt.

Wann zahlst Du Lohnsteuer in Steuerklasse 1?

Die Frage, ab welchem Bruttogehalt Du Lohnsteuer zahlen musst, ist entscheidend, um zu verstehen, wann Steuerklasse 1 „wirklich“ zu einer Steuerpflicht führt. Im Jahr 2024 liegt der steuerfreie Betrag für Steuerklasse 1 bei 12.840 Euro jährlich (dies ist das gesamte steuerfreie Einkommen inklusive aller Freibeträge). Das bedeutet, Du musst dann Lohnsteuer zahlen, wenn Dein Bruttogehalt diese Grenze überschreitet.

Um dies in monatliche Beträge umzuwandeln: Ab einem Bruttoeinkommen von etwa 1.360 Euro im Monat wird Lohnsteuer fällig. Dabei wurde der Grundfreibetrag von 11.784 Euro bereits berücksichtigt.

Für das Jahr 2025 ist geplant, den Grundfreibetrag auf 12.096 Euro zu erhöhen. Dadurch wird die Steuerpflichtgrenze für Arbeitnehmer in Steuerklasse 1 auf etwa 1.380 Euro brutto pro Monat steigen.

Im Jahr 2023 war die Grenze für die Lohnsteuerpflicht aufgrund des niedrigeren Grundfreibetrags von 10.908 Euro noch niedriger, sodass die Steuerpflicht bereits bei etwa 1.300 Euro brutto pro Monat begann.

Steuerpflicht und Steuerberechnung 2025

Die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 12.096 Euro für 2025 bedeutet, dass die Steuerpflichtgrenze im nächsten Jahr voraussichtlich auf 1.380 Euro brutto monatlich steigen wird. Das wird durch die Bundesratsbeschlüsse vom Dezember 2024 bestätigt, die eine Entlastung für Geringverdiener bringen sollen.

Weitere steuerliche Aspekte

Neben den pauschalen Abzügen wie dem Arbeitnehmerpauschbetrag und Sonderausgabenpauschbetrag gibt es auch die Möglichkeit, weitere steuerliche Freibeträge oder Sonderregelungen zu berücksichtigen, die die Steuerlast weiter senken können. So gibt es für bestimmte Berufszweige oder besondere Ausgaben (wie zum Beispiel für Kinderbetreuungskosten, doppelte Haushaltsführung oder Ausbildungskosten) steuerliche Vergünstigungen, die ebenfalls das zu versteuernde Einkommen verringern können.

Für Arbeitnehmer, die in Steuerklasse 1 sind, sind jedoch keine besonderen Steuervergünstigungen aufgrund von Kindern oder einem Ehepartner vorgesehen.

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