Steuerklasse ändern – so funktioniert es!
Steuerklasse ändern – so funktioniert es!
Die Steuerklasse eines Arbeitnehmers wird durch seine Lebenssituation bestimmt und kann sich ändern, wenn sich diese Lebenssituation verändert, beispielsweise durch Heirat, Scheidung oder andere relevante Ereignisse. Hier sind die wesentlichen Punkte, wie ein Steuerklassenwechsel funktioniert.
Steuerklassenwechsel nach Heirat
Nach der Heirat werden beide Ehepartner automatisch in Steuerklasse 4 eingestuft. Diese Steuerklasse ist in der Regel geeignet, wenn beide Partner ein ähnliches Einkommen haben. Dennoch kann es vorteilhaft sein, die Steuerklasse zu wechseln, insbesondere wenn es signifikante Einkommensunterschiede gibt.
Verheiratete Paare können wählen zwischen:
- Steuerklasse 4 mit Faktor
- Kombination 3 und 5
Um den Wechsel der Steuerklasse vorzunehmen, ist ein Antrag beim zuständigen Finanzamt erforderlich, der von beiden Partnern unterschrieben werden muss. Seit 2018 ist es jedoch auch möglich, dass ein Partner den Antrag einseitig stellt, was den Prozess vereinfacht.
Steuerklassenwechsel nach Scheidung
Nach einer Scheidung müssen die Ehepartner von den Steuerklassen 3, 4 oder 5 in die Steuerklassen 1 oder 2 wechseln. Dieser Wechsel erfolgt nicht automatisch und muss beantragt werden. Der Zeitpunkt des Wechsels richtet sich danach, ab wann die Eheleute dauerhaft getrennt leben. Der Wechsel muss zum 1. Januar des auf die Trennung folgenden Jahres erfolgen.
Steuerklassenwechsel für Alleinerziehende
Alleinerziehende haben die Möglichkeit, von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2 zu wechseln, um von einem Entlastungsbetrag zu profitieren. Um den Wechsel zu beantragen, muss dies beim zuständigen Finanzamt geschehen.
Antrag auf Steuerklassenwechsel
Der Antrag auf Steuerklassenwechsel kann online über ELSTER oder durch das Ausfüllen des entsprechenden Formulars des Bundesfinanzministeriums gestellt werden. Seit 2020 ist es möglich, die Steuerklasse mehrmals im Jahr zu ändern, und Anträge, die bis zum 30. November gestellt werden, gelten noch für das laufende Jahr.
Steuerklassen bei Mini- und Midijobs
- Minijobs (450 €-Jobs): Erfordern normalerweise keine Steuerklasse, da sie pauschal besteuert werden.
- Midijobs (450 € bis 1.300 €): Hier sind die Sozialversicherungsbeiträge anteilig zu zahlen, während der steuerliche Abzug wie bei regulären Jobs erfolgt.
Steuerklassenkombinationen
Verheiratete können zwischen den Steuerklassen 4/4, 3/5 und 4/4 mit Faktor wählen. Die beste Kombination hängt von den individuellen Einkommensverhältnissen ab.
Faktorverfahren bei Steuerklasse 4
Das Faktorverfahren sorgt für eine gerechtere Verteilung der Lohnsteuerlast innerhalb der Ehe und muss beim Finanzamt beantragt werden. Dies kann besonders vorteilhaft sein, um hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Zusammenfassung
Steuerklassen beeinflussen, wie viel Steuern monatlich abgezogen werden. Verheiratete mit unterschiedlichen Einkommen können durch einen Wechsel der Steuerklasse ihre Steuerlast mindern. Alleinerziehende profitieren von Steuerklasse 2. Der Wechsel der Steuerklasse ist ein wichtiger Schritt, um die finanzielle Situation zu optimieren.
Antrag auf Steuerklassenwechsel
Der Antrag auf Steuerklassenwechsel muss bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Nutzen Sie dafür das Formular des Bundesfinanzministeriums.
Wichtige Punkte nach der Scheidung
Nach einer Scheidung entfällt die steuerliche Sonderstellung der Ehe, was bedeutet, dass die Ehepartner in die Steuerklassen 1 oder 2 wechseln müssen. Der Zeitpunkt der Trennung ist entscheidend für die steuerliche Behandlung im Folgejahr.
Durch die richtige Wahl der Steuerklasse können Sie Ihre Steuerlast erheblich optimieren und gegebenenfalls von Rückzahlungen profitieren.