Mündliche Kündigungsdrohung: Fragen zum Arbeitsrecht

Ein Arbeitgeber darf grundsätzlich mündlich mit einer Kündigung drohen, allerdings gibt es einige wichtige rechtliche und praktische Aspekte, die dabei zu beachten sind: Rechtliche Wirksamkeit: Eine bloße Drohung mit Kündigung, ob mündlich oder schriftlich, hat keine rechtliche Wirkung. Eine Kündigung muss gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) schriftlich erfolgen, um rechtswirksam zu sein. Mündliche…